Die Bibel berichtet, das Jesus Christus vierzig Tage nach seiner Auferstehung in den Himmel aufstieg. Christi Himmelfahrt feiert diesen Aufstieg. In Deutschland ist Christi Himmelfahrt ein gesetzlicher kirchlicher Feiertag und fällt immer auf einen Donnerstag. Das Datum variiert, abhängig vom Datum des Ostersonntags. Am frühesten steht Himmelfahrt am 30. April im Kalender, am spätesten am 3. Juni. 2019 ist der Feiertag am 30. Mai, also relativ spät.

Prozessionen und Gottesdienste

Christen feiern an diesem Tag die Rückkehr Jesu zu seinem Vater in den Himmel. Neben Gottesdiensten gehören in vielen ländlichen Regionen Prozessionen zur Tradition. Ein Zweck der Prozessionen ist die Bitte um eine gute Ernte. Diese finden in den drei Tagen vor Himmelfahrt statt, die in der katholischen Kirche Bitttage sind. In Nordrhein-Westfalen gibt es am Feiertag den Gymnicher Ritt. Nach einer Reiter- und Fußprozession erfolgen der Segen und ein Fest.

Vatertag

Von weltlicher Natur ist der Vatertag, den viele Männer an diesem Tag feiern. Vor allem in Ost- und Norddeutschland ist er auch als Herrentag bekannt. Männergruppen versammeln und begeben sich auf feuchtfröhliche Wanderungen, Ausfahrten oder Fahrradtouren und bezeichnen diese als Herrentagspartien. Die Gefährte sind mit Flieder, Birken oder anderen Pflanzen geschmückt. Väter erhalten besondere Privilegien, so müssen sie kein eigenes Bier mitbringen und die Junggesellen versorgen sie mit Getränken. Der Brauch kam im 19. Jahrhundert in Berlin und den umliegenden Regionen auf und ist vor allem in Ostdeutschland verbreitet. Die Ursprünge sind nicht geklärt: Verschiedene Theorien führen diese Ausflüge auf die Prozessionen zurück oder glauben an einen Einfluss aus den USA. Dort setzte sich Sonora Louisa Dodd im beginnenden 20. Jahrhundert für einen Ehrentag für die Väter ein. Mittlerweile ist diese weltliche Variante zu einem Feiertag für die ganze Familie geworden. Für viele Deutsche ist Christi Himmelfahrt ein wichtiger Tag im Kalender, um auch 2019 ein verlängertes Wochenende zu nehmen.

 

Bild: Ausschnitt Fresko Ravensburg v. Gebhard Fugel (1863-1939)